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   SG Berlin, 21.08.2006 - S 98 U 408/03   

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SG Berlin, 21.08.2006 - S 98 U 408/03 (https://dejure.org/2006,17577)
SG Berlin, Entscheidung vom 21.08.2006 - S 98 U 408/03 (https://dejure.org/2006,17577)
SG Berlin, Entscheidung vom 21. August 2006 - S 98 U 408/03 (https://dejure.org/2006,17577)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung von Verletztenrente nach einem Arbeitsunfall; Rückforderung von einer als "Vorschuss" auf das Verletztengeld geleisteten Zahlung durch eine Berufsgenossenschaft; Kausalität zwischen einem Gesundheitsschaden und einem Arbeitsunfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Rückforderung zu Unrecht gewährter Vorschüsse auf Verletztengeld und Behandlungskosten in der gesetzlichen Unfallversicherung

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 07.09.2004 - B 2 U 34/03 R

    Berufskrankheit - haftungsausfüllende Kausalität - Wahrscheinlichkeit - Nachweis

    Auszug aus SG Berlin, 21.08.2006 - S 98 U 408/03
    Welche Ursache wesentlich ist und welche nicht, muss aus der Auffassung des praktischen Lebens über die besonderen Beziehungen der Ursache zum Eintritt des Gesundheitsschadens abgeleitet werden (ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, vgl. nur jüngst Urt. v. 7. September 2004 - B 2 U 34/03; juris mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • BSG, 11.06.1987 - 7 RAr 105/85

    Aufhebung der Bewilligung - Rückforderung von Wintergeld/Schlechtwettergeld -

    Auszug aus SG Berlin, 21.08.2006 - S 98 U 408/03
    Soweit die Leistungspflicht dem Grunde nicht feststehe, müsse der Leistungsträger auf die nach § 32 SGB X zulässigen Nebenbestimmungen verwiesen werden (vgl. Urt. v. 11. Juni 1987 - 7 RAr 105/85, SozR 4100 § 71 Nr. 2).
  • BSG, 29.04.1997 - 4 RA 46/96

    Rente - Ehemalige DDR - Rückzahlung - Vorschuß - Angabe

    Auszug aus SG Berlin, 21.08.2006 - S 98 U 408/03
    Anderer Auffassung ist insoweit der 4. Senat des Bundessozialgerichts (Urt. v. 29.April 1997 - 4 RA 46/96, SozR3-1200 § 42 Nr. 9; in dem der Entscheidung zugrunde liegenden Fall war nach Auffassung des Senats allerdings die Vorläufigkeit nicht genügend zum Ausdruck gebracht.), welcher es für ausreichend hält, wenn die Vorläufigkeit der Regelung hinreichend zum Ausdruck gebracht wird.
  • BSG, 12.05.1992 - 2 RU 7/92

    Rückforderung einer als Vorschuss geleisteten Waisenrente - Bindungswirkung des

    Auszug aus SG Berlin, 21.08.2006 - S 98 U 408/03
    Hingegen hat der 2. Senat des Bundessozialgerichts die Zahlung von Vorschüssen analog § 42 Abs. 1 SGB I bzw. Vorwegzahlungen durch einstweilige bzw. vorläufige Regelung auch dann anerkannt, wenn Zweifel über die Leistungspflicht dem Grunde nach besteht (vgl. BSG, Urt. v. 12. Mai 1992 - 2 RU 7/92, SozR 3-1200 § 42 Nr. 2; ausdrücklich für die Zahlung eines Vorschusses auf das Verletztengeld: BSG, Urt. v. 8. Dezember 1994 - 2 RU 12/94, juris).
  • BSG, 28.08.1990 - 2 RU 64/89

    Arbeitsunfall; Berufskrankheit; Infektionserkrankung

    Auszug aus SG Berlin, 21.08.2006 - S 98 U 408/03
    Denn die haftungsbegründende bzw. -ausfüllende Kausalität gehört zu den anspruchsbegründenden Tatsachen, für die der Kläger die objektive Beweislast nach dem allgemeinen Grundsatz trägt, dass die Folgen der Nichtfeststellbarkeit einer Tatsache demjenigen Beteiligten zur Last fallen, der aus der Tatsache ein Recht herleiten will (Bundessozialgericht, Urteil vom 28. August 1990 - 2 RU 64/89, juris).
  • BSG, 08.12.1994 - 2 RU 12/94

    Rückforderung von Verletztengeld - Zulässigkeit einer Vorbehaltsbestimmung im

    Auszug aus SG Berlin, 21.08.2006 - S 98 U 408/03
    Hingegen hat der 2. Senat des Bundessozialgerichts die Zahlung von Vorschüssen analog § 42 Abs. 1 SGB I bzw. Vorwegzahlungen durch einstweilige bzw. vorläufige Regelung auch dann anerkannt, wenn Zweifel über die Leistungspflicht dem Grunde nach besteht (vgl. BSG, Urt. v. 12. Mai 1992 - 2 RU 7/92, SozR 3-1200 § 42 Nr. 2; ausdrücklich für die Zahlung eines Vorschusses auf das Verletztengeld: BSG, Urt. v. 8. Dezember 1994 - 2 RU 12/94, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.12.2005 - L 9 U 565/02
    Auszug aus SG Berlin, 21.08.2006 - S 98 U 408/03
    Dies wird aber jedenfalls im vorliegenden Fall der Interessenlage nicht gerecht, da anderenfalls der Leistungsträger beliebig seinen Spielraum zu Lasten des Versicherten, welcher auf die betreffende Leistung dringend angewiesen ist, ausweiten könnte (noch weitergehend nunmehr LSG Celle-Bremen Urt. v. 13. Dezember 2005 - L 9 U 565/02, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.07.2016 - L 16 U 12/15
    Andererseits wird der Versicherte Lohnersatzleitungen in der Regel für seinen Lebensunterhalt verbrauchen, zumal wenn er -wie im vorliegenden Fall- keinen Anspruch auf Krankengeld hat, und der Schutz der §§ 45, 48 SGB X wird ihm vorenthalten (vgl auch SG Berlin, Urteil vom 21. August 2006 - S 98 U 408/03 Rdnr 54 - zitiert nach juris).
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